BGH hat nun 2011 Klarheit bei dem Ort der Nachbesserung bei PKW-Käufen geschaffen:
Darum geht es: Ein Fahrzeug wird neu erworben und zu einem Wohnsitz des Kunden gebracht. Sowas ist in Zeiten des Internethandels manchmal auch ganz schön weit weg vom Verkäufer. Nun ist was kaputt. Muß der Kunde dann den Weg zumVerkäufer auf sich nehmen, oder muß der Verkäufer zur Reparatur das Fahrzeug abholen?
Mit seiner Entscheidung (AZ: VIII ZR 220/10) Anfang 2011 hat der BGH hierzu festgelegt, dass Nachbesserungsversuche (normalerweise bis zu zwei) bei Sitz des Verkäufers durchgeführt werden müssen. Der Käufer muß das Fahrzeug also zum Verkäufer bringen, wenn dieser die Nachbesserung anbietet und nicht verweigert.
Also: Der Verkäufer kann vom Käufer die Verbringung des Gegenstandes erwarten und muß nicht zum Wohnsitz des Käufers fahren, wenn dieser nicht zum Bringen bereit ist.