Unternehmenszweigstellen in Spanien!

(Wie wickelt man eine Unternehmensgründung in Spanien ab?)

 

Sie haben ein Unternehmen in Deutschland, das nach Spanien expandieren will? Der Markt ist da und auch die Geschäftsverbindungen. Vielleicht haben sie sogar schon ein Gebäude oder einen Bauplatz für eine Fertigung gefunden.

Aber wie geht hier das spanische Genehmigungsverfahren? Wer macht die steuerliche Behandlung nach spanischem Recht vor Ort? Wer kennt sich mit den Behörden in Spanien aus? Mit welchen Laufzeiten bei Genehmigungsverfahren ist zu rechnen und wie kann man diese eventuell beschleunigen? Hält da jemand ein Treuhandkonto vor Ort, auf den man sich 100% verlassen kann, und der auch rechtzeitige Zahlungen bei Fertigstellung von Bauabschnitten nach Prüfung erledigt?

Die persönlichen und freundschaftlichen Verbindungen mit einem spanischen Anwalt, der in der Hauptstadt Madrid regelmäßig solche Abwicklungen für deutsche Unternehmen durchführt, ermöglicht hier eine Betreuung dieser Projekte durch eine kundige Hand. Herr Rechtsanwalt Helmling ist hier in Deutschland die Kontaktperson, die deutschsprachigen Unternehmen eine Hilfestellung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben einer Betriebseröffnung in Spanien geben kann. Durch die gute Verbindung zu der Anwaltskanzlei Abogado Alexander vom Hofe in Madrid kann hier auf kurzem Wege ein Konzept erstellt werden, bei dem die Leistungsangebote und die Kosten hierfür kurzfristig ermittelt werden können.

Da es sich bei der skizzierten Zusammenarbeit nicht um einen große Unternehmensberatung mit unübersichtlichen Strukturen handelt und diese Verbindung ähnliche transparente Strukturen aufweist, wie dies auch bei einem mittelständischen Unternehmen zwangsläufig ist, drängt sich eine Zusammenarbeit mit dem Verbund der beiden Anwaltskanzleien in Deutschland und Spanien für den Mittelstand geradezu auf.

Sollten Sie Interesse an diesem Konzept gefunden haben, so können sie gerne die Möglichkeiten testen. Eine zwanzigjährige Erfahrung mit diesem Projekten des spanischen Rechtsanwalts Alexander vom Hofe in Madrid gibt Souveränität bei dem Angebot einer solchen Unterstützung.

Das Angebot gilt sowohl für Zweigstellen, wie auch für Unternehmen, die planen, ihren Sitz ganz nach Spanien zu verlegen. Dazu gehören auch Neugründungen von Unternehmen in Spanien selbst. Dabei gibt es dann auch keine Sprachbarrieren in der Beratung.