Geschäftsplan, so wahrscheinlich wie der Wetterbericht

 

Immer wieder werde ich nach den Möglichkeiten der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gefragt, wenn Geschäftsplanungen an Tankstellen nicht eintreten. Aus 50.000 € geplantem Gewinnen werden manchmal 30.000 € und weniger. Da ist dann viel zueenig für den Pächter.

Leider muss ich die Mandanten dann nach ausführlicher Prüfung der Angelegenheit oft darüber aufklären, dass auf Basis der Geschäftsplanung nicht automatisch ein Schadensersatzanspruch geltendgemacht werden kann. Deshalb hier einige Hinweise, die eigentlich für jede Tankstelle gelten.

Eine Geschäftsplanung, die meistens auch durch Mitwirkung des Steuerberaters erstellt wird, sollte so realistisch wie möglich verfasst werden. Es ist sinnlos, Umsatzsteigerungen in bestimmten Bereichen anzunehmen, weil man darauf hofft. Der dann daraufhin ermittelte Gewinn ist schlicht Träumerei, die man sich im Geschäftsleben ersparen sollte.

Der Bereich des Umsatzes kann eigentlich nicht höher geplant werden, wenn im vergangenen Geschäftsjahr nicht Einbrüche des Zieles durch Umbaumaßnahmen, Straßensperrungen, oder sonstigen unvorhergesehenen und nur vorübergehenden Ereignissen aufgetreten sind. Darauf zu vertrauen, dass Werbemaßnahmen schon 20 - 30% Umsatzsteigerungen bringen, ist Wunschdenken und sollte auch als solches in eine Geschäftsplanung gar keinen Eingang finden.

Auch bei der Kostenreduzierung sollte man genau feststellen, aus welchen Gründen zukünftige Kosteneinsparungen zu erwarten sind. Hier zu planen, man werde zum Beispiel bei den Personalkosten zukünftig Geld einsparen können, muss konkrete Hintergründe haben, wenn solche Abzüge in eine Geschäftsplanung einfließen.

Der dann schließlich für alle Seiten wichtige Gewinn muss das Ergebnis einer ungeschönten Geschäftsplanung seien, die auf realistischen Prognosen passieren muss!

Leider erlebe ich immer wieder, dass man bei den Geschäftsplanungen Steigerungen eingesetzt hat, die sich dann später nicht ergeben. Man muss dabei immer berücksichtigen, dass das alles nachher Einfluss auf den Gewinn hat. Hier sollte man mit Realismus an die Geschäftsplanung herangehen und gegebenenfalls den Steuerberater auch fragen, welche Einflüsse später nicht eintretenden Hoffnungen auf den Gewinn haben.

Wenn dies alles so vorher praktiziert wird, entsteht in der Regel auch kaum eine große Divergenz zwischen Geschäftsplanung und tatsächlichem Ergebnis für das entsprechende Geschäftsjahr. Sollte sich nun aber eine Änderung ergeben, ist es nicht ratsam, bis zum Ablauf des Geschäftsjahres zu warten, sondern schon in den ersten Monaten, in denen sich herausstellt, dass bestimmte Prognosen nicht eintreten, sofort mit dem Außendienst der Mineralölgesellschaft Kontakt aufnehmen, wie man gemeinsam auf die negative Einflüsse gegensteuern kann. Es ist sicher ratsam, hier konkret bereits im Wege einer E-Mail oder sonst schriftlich auf die Änderungen der Situation (z.B. Straßensperren, Verkaufsverbote, schlechtes Wetter für das Waschgeschäft, Angebote der Mitbewerber in der Umgebung usw.) hinzuweisen. Je nachdem können dies auch Umstände sein, bei denen nur die Mineralölgesellschaft Abhilfe schaffen kann. Bei einem harten Benzinpreis-Wettbewerb ist dies z.B. der Fall.

Kümmert sich die Gesellschaft um diese Anliegen nicht, besteht später die Möglichkeit zu prüfen, ob die Abweichung der Geschäftsplanung daraus resultiert, dass diese ihre Vertragspflichten nicht erfüllt hat. Aber hier ist für ein Tätigwerden eine unabdingbare Voraussetzung, dass entsprechende schriftliche Unterlagen nachweisbar sind, in denen auf ungeplante Missstände rechtzeitig und eindeutig hingewiesen wurde.

Auch die Einschaltung des Tabnkstellenverbandes kann hier sinnvoll sein. Doch muss in jedem Fall darauf geachtet werden, dass man so schnell wie möglich mit später nachweisbaren Unterlagen seine Interessen dargestellt hat.

Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können tatsächlich Forderungen geltend gemacht werden, die auf eine mangelhaften Geschäftsplanung gestützt werden können.

Leider erlebe ich immer wieder, dass Pächter die Geltendmachung von Differenzen zur Geschäftsplanung von mir wünschen, ich aber dann nicht in der Lage bin, anhand der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen Fehler der Mineralölgesellschaft zu belegen. Meist wartet man dann auch mehrere Jahre, bis das Defizit so groß ist, dass es schon fast zu spät ist, irgendwelche Abhilfe zu schaffen.

Deshalb gilt auch hier die Devise: Wehret den Anfängen!

 

Nürnberg, den 01.08.2014

 

gez. Jörg Helmling