Die Rechnung ohne den Wirt gemacht!

 

In Deutschland hat es die amtierende Regierung für notwendig empfunden, ein Gesetz zum Mindestlohn einzuführen. Dieses ist bekanntermaßen ab dem 01.01.2015 in Kraft.

Leider hat es auch erhebliche Auswirkungen im Bereich der Tankstellenbranche, da doch in einigen Gebieten von Deutschland aufgrund dieses Gesetzes eine Anhebung des Lohnes -gerade für Minijober und Teilzeitkräfte- erforderlich wird.

Da dies in den Geschäftsergebnissen für das Jahr 2015 damit auch bei einigen Tankstellen zur Anhebung der Personalkosten führen wird, ist es nicht verwunderlich, dass die Tankstellenpächter hier nach einem Ausgleich dieser Mehrkosten suchen. Schnell ist der Ruf nach der Unterstützung durch die Mineralölgesellschaft laut und es führt regelmäßig zu heftigen Diskussionen mit den Außendiensten, wie denn diese Kostenlast aufgefangen werden soll.

In einigen Fällen haben die Mineralölgesellschaften bei Pächter-Tagungen klar und deutlich verkündet, dass dies alles Sache des Pächters sei und die Mineralölgesellschaften nicht helfen könne. Schließlich käme das alles vom Gesetzgeber und die Gesellschaften hätten hierauf keinen Einfluss gehabt. Es wurde teilweise empfohlen, doch die Preise im Shop anzuheben, um damit einen Ausgleich für die Personalkosten zu erreichen. Das ist sicher zu banal betrachtet.

Leider sind diese Einstellungen aber auch nicht einfach so abzutun. Es ist tatsächlich schwierig, wenn in diese wirtschaftliche Verbundenheit einer Mineralölgesellschaft mit ihren Tankstellenpächter sich ein Gesetz auswirkt, dass weder der einen, noch der andere gewollt hat. So kann man zumindest nicht pauschal die Auffassung vertreten, die Mineralölgesellschaft habe hier einen vollständigen Ausgleich zu schaffen.

Andererseits ist die Mineralölgesellschaft auch nicht unbetroffen von dieser Gesetzeslage, da die Nutzungsmöglichkeiten zur Gewinnerzielung an einer Tankstelle damit flächendeckend auch genau um diese Kosten verringert wird. Man muss also unter diesen Umständen sein Augenmerk auf die Pacht richten, die hier sicherlich noch zu Zeiten festgelegt wurde, als diese Zusatzbelastung die Pächter noch nicht getroffen hat. Wer hier bei der Geschäftsplanung für 2015 bereits mit den Mineralölgesellschaften zu seinen Gunsten verhandeln konnte, ist hier klar im Vorteil!

Es ist zwar insoweit richtig, dass die Mineralölgesellschaften keine Zuschüsse leisten müssen. Doch kann man durchaus darüber nachdenken, ob nicht eine angemessene Reduzierung der Pacht im Hinblick auf die nun entstehenden Mehrkosten zum Betreiben einer Tankstelle aufgrund der von außen einwirkenden Gesetzeslage verhandelt werden muss.

Kein vernünftiger Weg ist eine Zuschußgewährung durch die MÖG, der später zurückgezahlt werden muß oder angerechnet werden kann. Hier gibt es tatsächlich Gesellschaften die solche Konzepte ihren Pächtern anbieten. Das ist nur eine Verlagerung des Prolems und löst dieses nicht! Von solchen "Hilfen" kann man nur abraten bzw. warnen.

Soweit eine solche Pachtreduzierung nicht in vollem Umfang -dies wird nicht zu erreichen sein- die Mehrkosten trägt, muss entweder über eine Reduzierung dieser Personalkosten zum Beispiel durch längere Nachtschließungen oder eben auch ergänzend tatsächlich über eine Anhebung der Shop-Preise nachgedacht werden.

Denn schließlich muss auch die Bundesregierung bei dem Erlass solcher Gesetze sich darüber im Klaren sein, dass das Geld bei den Unternehmern nicht auf den Bäumen wächst und beliebig zur Verfügung steht. Soweit Lohnkosten steigen, ist es betriebswirtschaftlich völlig normal und damit auch vorhersehbar, dass diese Mehrkosten in Form von Arbeitsplatzreduzierungen aufgefangen oder Steigerungen bei den Preisen erkauft werden müssen. Sie sind betriebswirtschaftlich die einzigen Stellschrauben, weshalb die Kunden dies mittragen müssen.

So können auch die Mineralölgesellschaften die Reduzierungen der Pacht als mangelnde Einnahmen über den Verkaufspreis wieder umlegen, so dass es eben nicht richtig ist, dass diese bei der Problembewältigung komplett außen vor wären. Hier trifft es alle in der Wirtschaft beteiligten Kreise gleich, so dass auch jeder Betroffene seinen Beitrag leisten muss. Wäre dies nicht so, und würde dies dann später nicht an den Kunden weitergegeben, so hätte die Bundesregierung tatsächlich die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

 

 

gez.

Jörg Helmling

Nürnberg, 12.01.2015